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Verlocke® Ultraschallgerät für Bondings (Leihgerät)

Leihgebühr :
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Das Verlocke Extensions Ultraschallgerät verbindet Extensions besonders schonend mit deinem Haar und ist ein absolutes Must-Have für deine professionelle Ausstattung. Das Gerät eignet sich besonders wenn du viele Haarverlängerungen machst und schnell und sauber arbeiten möchtest. Wir bieten dir das Gerät als monatliches Leihgerät an.

  • einstellbare Hitzedauer
  • Wärmeentwicklung nur bei Druck
  • Zange entwickelt keine Wärme (geringere Verbrennungsgefahr)
  • flacher Zangenkopf
  • 4 Wochen Leihdauer (flexibel verlängerbar)
  • einmalige Kaution 200€
  • Leihbedingungen findest du hier

 

Möchtest du deine Extensions profimäßig einarbeiten? Dann hat Verlocke Extensions da etwas Besonderes für dich – das Verlocke Ultraschallgerät für Bondings. Es wird bereits von vielen Friseuren verwendet, ist jedoch noch recht neu auf dem Markt. Die Methode ist sehr schonend und wirkt möglichen Kopfhautverbrennungen vor. Die Bondings werden durch Ultraschall schonend erhitzt und verschmilzen so mit den Eigenhaarsträhnen.

  • Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Gerätes vor Ort durch den Leihgeber oder nach Zustellung durch DHL und endet mit dem Wiedereintreffen der Leihgabe an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort. Das Gerät muss versichert und im Originalkoffer mit allen Teilen zurückgeschickt werden.
  • Die Ausleihzeit beträgt 4 Wochen. Mit jedem Beginn der 30 Tage ohne Rückgabe verlängert sich der Leihvertrag um einen weiteren Monat (75€ monatlich).
  • An der Leihgabe dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Ist dies doch der Fall, hat der Leihnehmer die Leihgabe zum vollen Preis zu kaufen. Dies gilt auch bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe der Leihgabe.Die Leihgabe oder ein Teil davon darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.
  • Der Leihnehmer hat eine vorher vereinbarte Leihgebühr (75€/Monat)und Leihkaution(einmalige 200€) zu bezahlen. Die Kaution wird beim unversehrten und unveränderten Wiedereintreffen der Leihgabe an den Leihnehmer zurückgezahlt.
  • Jeder Verlust oder Beschädigung der Leihgabe oder eines Teils davon ist dem Leihgeber sofort schriftlich mitzuteilen (E-Mail, WhatsApp oder Brief).
  • Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Die Leihgabe ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, an den Leihgeber vor Ort zurück zu geben oder zu senden. Im Falle eines Versands trägt der Leihnehmer die Kosten. Bei Nichtrückgabe gilt Punkt 4.